Wir sind für Sie da!
Seit 1997
BÜROZEITEN:
Montag – Freitag ( 09:00 – 16:00 Uhr )
TERMINE finden ausschließlich nach telefonischer Absprache statt!
Alle Personenstandsurkunden werden immer im Original benötigt und nach Bearbeitung durch das zuständige Standesamt und Anfertigung der Sterbeurkunden an Sie zurückgegeben.
Jederzeit für Sie telefonisch erreichbar – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.
Über uns
Von einem geliebten Menschen Abschied nehmen zu müssen, ist ein großer Schmerz. Im Moment größter Trauer lastet zudem die Verantwortung für die Bestattung des geliebten Menschen auf den Hinterbliebenen. Viele Angehörige sind in ihren Gefühlen überwältigt und mit der Planung und Organisation einer Beerdigung überfordert.
Ihnen in genau dieser Situation zur Seite zu stehen, ist unsere verantwortungsvolle Aufgabe.
Unser Anliegen ist, dass Sie sich auf Ihre Art von Ihrem lieben Angehörigen verabschieden können. Wir richten uns nach Ihren Wünschen und respektieren Ihre Vorstellungen. Wir sind an Ihrer Seite, um Sie bei allen Themen rund um die Bestattung zu entlasten und Ihnen beizustehen.
Wir haben immer ein offenes Ohr für Ihre Sorgen. Jeder Abschied ist für uns einzigartig und einmalig.
Sie können sich jederzeit auf uns verlassen: Mit viel Einfühlungsvermögen und langjähriger Erfahrung werden wir die Beisetzung so gestalten, wie Sie es sich vorstellen.
Benötigte Unterlagen und Dokumente
Alle Personenstandsurkunden werden immer im Original benötigt und nach Bearbeitung durch das zuständige Standesamt und Anfertigung der Sterbeurkunden an Sie zurückgegeben.
Ledige
Verheiratete
Geschiedene
Verwitwete
Unsere Leistungen sind umfangreich.
Wir kümmern uns um alle Formalitäten, welche die behördliche Abmeldung der / des Verstorbenen betreffen u.a.:
Mit Ihnen gemeinsam:
Zu unseren Leistungen gehört neben:
Des Weiteren lassen wir:
Genauso wie unsere Leistungen, sind auch die Bestattungsarten vielfältig. In einem persönlichen Gespräch beraten wir Sie gerne zu Erd-, Feuer-, See- und Baumbestattungen und gehen auf Ihre konkreten Wünsche ein. Wir können auf eine langjährige Zusammenarbeit mit zahlreichen Geschäftspartnern zurückgreifen und finden für jeden individuellen Wunsch eine Lösung.
BESTATTUNGSINSTITUT STEFFEN UND WERNER ZAK GBR
Die Erdbestattung ist eine traditionelle Bestattungsart. Nach einer Trauerfeier, christlich oder weltlich geprägt, wird der …
Zur Feuerbestattung gehören immer die Einäscherung im Krematorium, sowie die anschließende Beisetzung …
Die Seebestattung muss in Deutschland auf offenem Meer erfolgen. Hierbei wird die Asche des Verstorbenen der See …
Eine Baumbestattung ist eine individuelle Form der Urnenbeisetzung. Die Urne wird am Fuße eines Baumes in der Erde …
Die Trauerfeier kann so individuell gestaltet werden, wie der Verstorbene einzigartig war.
Sollte man sich eine Trauerfeier wünschen, gibt es mehrere Möglichkeiten:
Die Trauerfeier kann zu zwei verschiedenen Zeitpunkten stattfinden. Wenn sie vor der Einäscherung abgehalten wird, ist der Sarg des Verstorbenen noch zugegen (Sargfeier). Wenn sie für den Zeitpunkt nach der Einäscherung organisiert wird, steht die Urne im Mittelpunkt der Trauerfeier (Urnenfeier).
Unser Maßstab bei der Organisation ist ausschließlich der Wunsch des Verstorbenen und seiner Angehörigen. Wir beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten und setzen Ihre Wünsche um.
Jederzeit für Sie telefonisch erreichbar – rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr.
BESTATTUNGSINSTITUT STEFFEN UND WERNER ZAK GBR
Der Tod ist für viele Menschen ein schwer greifbares Thema. Zum Leben gehört er aber dazu. Sich zu Lebzeiten Gedanken über die eigene letzte Reise zu machen, nimmt Ihren Angehörigen schon viele schwere Entscheidungen ab.
Durch die Bestattungsvorsorge lassen sich alle wesentlichen Aspekte der eigenen Bestattung bereits zu Lebzeiten festlegen. So kann man auf Wunsch Art und Umfang bestimmen, die Trauerfeier gestalten, die Grabstätte aussuchen und die Finanzierung durchführen.
Auch für Alleinstehende oder Menschen, die in einer nicht ehelichen Partnerschaft leben, sind Bestattung, Testament, Nachlassregelung wichtige Themen. Im Todesfall dürfen nicht eheliche Lebenspartner oder Freunde nach den gültigen Gesetzen keine Entscheidungen treffen. Dies ist nur Familienangehörigen vorbehalten. Durch eine Bestattungsvorsorge bestimmt nicht der Gesetzgeber, wer Befugnisse erhalten soll, sondern Sie.
Wir beraten Sie gerne rund um die Vorsorge und planen mit Ihnen voraus.